21
Au
Zentralrat der Juden auf Facebook: Wer Israels Gaza-Eingriffe "völkermordgleich" nennt, fliegt
21.08.2014 20:29

Der Zentralrat der Juden in Deutschland (ZJD) lässt über seine Onlineredaktion wissen: "Wir behalten uns vor, Kommentare zu löschen, wenn Israel Völkermord an den Palästinensern vorgeworfen wird. (...)" Problem: Ich warf Israel an keiner Stelle meines Kommentares Völkermord vor und wurde dennoch verbannt...

Anlass für die Sperrung meiner Person auf der Facebookpräsenz des ZJD war einer meiner Kommentare, den ich mehrfach posten musste, weil er mehrfach unkommentiert von der Redaktion gelöscht wurde.

Auf meine konkrete Anfrage an den ZJD hin, was genau an meinen Ausführungen Missfallen errege, erhielt ich keine Antwort. Stattdessen wurde das fünfte Mal nicht nur mein Kommentar gelöscht, sondern auch mein Kommentierungsrecht beschnitten.

Bevor ich nun folgend mutmaße, was genau dem ZJD missfiel, sei zunächst der Originaltext meines gelöschten Kommentares vorangestellt:

  • "Gut, das vierte Mal gelöscht - dann das fünfte Mal gepostet: Ich fasse kurz das Wesentliche meines gelöschten Kommentars zusammen:

    1.)
    Ja, ich weiß, wo Palästina liegt: Es liegt dort, wo Israel sich breit gemacht hat.

    2.)
    Diejenigen, die unreflektiert "Antisemit" hier schreien, stellen nur das andere Extrem der "Neonazis" dar - beide Seiten agieren auf dümmlichen und verblendeten Grundlagen.

    3.)
    Ich zitierte Heinz Galinski: "Ich habe Auschwitz nicht überlebt, um zu neuem Unrecht zu schweigen", und betonte, dass mir SOLCHE Statements von Juden besser gefielen, als das übliche Gejammere über einen Judenhass, den es in dieser Form und in einer nennenswerten Intensität nicht gibt. Natürlich macht es Israels Regierung mit ihrem völkermordgleichen Eingriffen in Gaza den Juden weltweit nicht einfach, ihren Markenkern ohne Skepsis von Nichtjuden vertreten zu können - aber hey: Da können WIR doch nichts dafür. Ich bin gespannt, ob dieser neuerliche Kommentar von mir auch wieder gelöscht wird."

Wie eingangs erläutert, duldet der ZJD es nicht, wenn jemand auf seinen Facebookseiten Israel Völkermord vorwirft. Dem aufmerksamen Leser wird auffallen, dass ich Israel in meinem gelöschten Kommentar keinen Völkermord vorwarf, sondern lediglich von "völkermordgleichen Eingriffen in Gaza" durch Israel schrieb.

VÖLKERMORD ./. VÖLKERMORDGLEICHER EINGRIFF

Es ist wichtig, den Begriff des "Völkermordes" zu kennen, bevor man ihn in der Feder führt:

Es bedarf nach der international anerkannten Definition von Raphael Lemkin folgender Tatbestände:

  1. Vorsatz zur
  2. ganz oder teilweisen Zerstörung einer
  3. nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe

Den Nachweis des Vorsatzes Israel zum Völkermord zu führen, ist hierbei nach meiner Sicht der Dinge durchaus möglich, wenn man historisch die Äußerungen von israelischen Verantwortungsträgern sammelt und die historische Entwicklung des "Staatsgebietes" von Israel in die Gebiete der Palästinenser hinein betrachtet. Dass Israels Maßnahmen gegenüber den Palästinensern dazu geeignet sind, deren Existenz und Eigenständigkeit infrage zu stellen, ist ebenfalls nicht von der Hand zu weisen.

Da es in Diskussionen nun aber unmöglich ist, diesen Vorsatznachweis erschöpfend darzulegen, beschränke ich mich stets darauf, von "völkermordgleichen Eingriffen" zu schreiben.

SPITZFINDIGER ZENTRALRAT: EIN VÖLKERRECHTLER KOMMT ZU WORT

Dies mag spitzfindig klingen - aber ebenso spitzfindig oder pharisäisch argumentiert der ZJD, wenn er auf ein Interview hinweist, das der Deutschlandfunk mit Prf. Dr. Claus Kreß führte und in dem Kreß folgendes zu der Höhe der israelprovozierten Opferzahl in Palästina feststellt:

  • "Und zweitens müssen Sie bedenken, auch wenn das vielleicht in den nackten, brutalen Opferzahlen nicht so deutlich wird, unter welcher Bedrohung sich Israel – und zwar seit Jahren – ausgesetzt sieht, mit einer hohen Zahl von Raketen, die Großstädte wie Tel Aviv erreichen. Und wir müssen dort auch die psychologische Belastung bedenken, die es bedeutet für Menschen, im Grunde genommen ständig mit der Möglichkeit konfrontiert zu sein, Schutzbunker aufzusuchen, sodass ein normales Leben nur unter ganz großen Schwierigkeiten möglich ist."

Kreß, der als Professor am Institut für Friedenssicherungsrecht in Köln doziert, verstrickt sich jedoch in einen Widerspruch, wenn er Gaza trotz der nackten, brutalen Opferzahlen durch Israel kein Verteidigungsrecht zugesteht, aber gleichzeitig ein Verteidigungsrecht Israels nur aufgrund psychischer Belastungen durch Terror-Raketen aus Gaza begründet, die eine Tötungsquote von lediglich 0,4% erzielen.

Das Argument, die Hamas verstecke sich in Wohngebieten hinter seinen Bürgern als menschlicher Schild, dringt nicht durch, da Israel dasselbe macht: Auch Israels Militäreinrichtungen sind in Zivilgebieten untergebracht und die Militärkräfte agieren von dort aus. Es wäre natürlich für alle Bürger - sowohl die israelischen als auch die palästinensischen - besser, wenn die Militärs sich in einer Wüstengegend aufbauen würden; denn dort könnten sie sich gegenseitig leichter und schneller treffen, ohne jedes zivile Opfer. Aber Fakt ist, dass ein Krieg selten auf diese Weise passiert, es sei denn, es geht um die Besetzung anderer Länder. Und was DAS angeht: Während die Hamas keinen Landraub anstreben, betreibt Israel dies sehr wohl im Westjordanland - ohne nennenswerte Gegenwehr seitens der Palästinenser und im Übrigen ohne nennenswerte Rüge durch den Westen.

NOTWEHR ODER NOTWEHRPROVOKATION?

Die Tatsache, DASS es Terrorkräfte in Gaza gibt, rührt übrigens daher, dass Israel Gaza von existenziellen Gütern wie Strom und Wasser sowie der Nutzung der Küstenlinie seit Jahrzehnten systematisch abschneidet - Gaza also einem unterversorgten, gefängnisähnlichen Ghetto gleichkommt. Durch diese permanente Provokation radikalisiert sich die gedemütigte Bevölkerung. Kreß blendet aus, dass aufgrund der israelischen Blockadepolitik und der folglichen Ghettoisierung in Gaza weithin unkontrollierbare Terrorkräfte agieren, die nicht im Dienste der Palästinenserführung stehen, während Israels Regierung mit einer straff organisierten und bestausgerüsteten Armee Eingriffe plant und durchführt, die der Regierung Israels direkt zurechenbar sind. Und die Wahl der Mittel fällt dabei nie auf Präzisionseingriffe, Israel bombardiert Zivilgebiete mit Rakten zwischen 250 Kilo und 2000 Kilo Sprengkraft. Eine völkerrechtliche Bewertung zu DIESEM Umstand wäre im Zusammenhang mit diesem Interview angebracht gewesen; denn dieser Umstand ist in der Lage, die Angriffe seitens Hamas zu rechtfertigen und ein anderes Licht auf die Selbstverteidigungs- oder Notwehrfrage zu werfen:

Natürlich basiert das Selbstverteidigungsrecht nicht auf der exakten Verhältnismäßigkeit von Angriff und Abwehr, da ansonsten ein endloser Kampf der Fall wäre. Auch im Zivil- und Strafrecht ist die Selbstverteidigung gerechtfertigt, wenn der Verteidigende dem Aggressor nicht nur pariert, sondern ihn dergestalt außer Gefecht setzt, dass der Verteidigende effektiv vor der Gefahr weiterer Aggression sicher ist. Bezogen auf einen internationalen Konflikt wäre die effektive Beseitigung einer Aggressionsgefahr demnach der Fall, wenn nicht nur Stellungen, sondern auch Nachschubwege und Fabrikationswerke für Rüstung zerstört würden. In dem jüngsten Rakentenbeschuss einiger Städte in Gaza könnte man mit einiger Abgebrühtheit eine solche gerechtfertigte Nachhaltigkeit der Selbstverteidigung erkennen.

ABER: Wie im Zivil- als auch im Strafrecht gibt es ebenso im internationalen Recht KEIN Recht auf Notwehrprovokation: Wenn jemand sein schwächeres Gegenüber vorsätzlich zum Angriff reizt, nur, damit er ihn versehren kann - er sich mithin also die Notwehr mit Arglist erschleicht, hat kein Notwehrrecht. Er handelt rechtsmissbräuchlich entgegen Treu und Glauben.

WENN JURISTEN ANTWORTEN IST VORSICHT GEBOTEN

Herr Professor klammert diese Überlegungen im Interview allerdings aus, sodass Israel als blütenweißer, notwehrberechtigter Staat erscheint. Dabei ist die Auffassung nicht von der Hand zu weisen, Israel erschleiche sich mit der Ghettoisierung des Gazastreifens und der resultierenden radikalisierung der unterdrückten Bewohner seine vermeintliche Notwehrberechtigung auf rechtsmissbräuchliche Weise, sodass die vermeintliche Notwehr im Endeffekt einen Angriff darstellt. Kein Wunder, dass der ZDJ sich über diese Art von Rechtsbeistand freut und gerne auf dieses Interview verweist.

Aber vorsicht, lieber Zentralrat: Hier antwortet ein renommierter Staatsrechtler auf die Fragen des Deutschlandsfunks und es bleibt offen, ob er einfach nur auf konkret umrissene Fragen ebenso begrenzt antwortete, ohne dabei den Anspruch erheben zu wollen, die Rechtslage erschöpfend umreißen zu wollen oder ob er tatsächlich die Frage der Notwehrprovokation als juristisch irrelevant erkennt. Nur in letzterem Fall könnte sich der ZJD auf Kreß berufen. Juristen antworten gerne auf Fragen nur soviel, wie die Frage als Antwort herausfordert. Wer aufgrund einer solchen Antwort dann meint, er habe die Rechtslage begriffen, bemerkt meist erst viel später und dann meist schmerzlich, dass er doch besser nochmal nachgefragt hätte...

Ich werde Herrn Professor Dr. Kreß per Mail einmal zu diesem unbeleuchteten Punkt des Interviews befragen.

DER ZENTRALRAT ANTWORTET AUF MEINE MAIL

Soeben erhalte ich übrigens eine Antwortmail auf meine Beschwerde an die Onlineredaktion des Zentralrates der Juden in Deutschland:

  • " Sehr geehrter Herr Pagel, vielen Dank für Ihre Mail. Ihre Kommentare auf unserer Facebook-Seite sind nicht ohne Begründung gelöscht worden, sondern weil sie den Verhaltensregeln für unsere Seite nicht entsprochen haben. Das haben wir ja auch gepostet.Es geht nicht darum, unliebsame Kommentare zu löschen. Auf unserer Seite stehen zig Kommentare, die nicht unserer Meinung entsprechen. Das erneute Posten des immer wieder gleichen Kommentars hat bei Ihnen zu Ihrer Sperrung geführt, an der wir festhalten."

Diese Antwort ist ein bisschen dünn angesichts der Anfrage in meiner Beschwerdemail, in der ich drei mir wichtige Fragen stellte, höflich um Beantwortung bat:

  1. ist es üblich, dass unliebsame Kommentare ohne vorige Rüge des Autoren gelöscht werden?
     
  2. ist es üblich, Rückfragen von Autoren, warum deren Postings gelöscht wurden, unbeantwortet zu lassen?
     
  3. ist es üblich, nach Sperrung unliebsamer Autoren plötzlich als Redaktion kommentierend in die Debatte einzugreifen, wohlwissend, dass der anlassgebende Autor sich in keiner Weise mehr dazu äußern kann?

Ich erwarte nach wie vor Antworten auf diese simplen Fragen und jedes Schweigen der Onlineredaktion ist beredtes Zeugnis über deren unfaires redaktionelles Vorgehen.

SO ODER SO - ES BLEIBT DABEI:

Israel begeht in Gaza völkermordgleiche Eingriffe. Und was die Zensur des Zentralrats auf Facebook angeht, so werte diese ich als argumentative Schwäche - insbesondere, da die Onlineredaktion des ZJD sich erst dann öffentlich in der Diskussion gegen den Gesprächspartner äußert, nachdem sie diesen für jede Reaktion auf ihre Einlassungen sperrte. Das ist unfair, falsch und feige.

Das Sekretariat von Prf. Dr. Kreß ließ übrigens wissen, dass ein Gesprächstermin durchaus möglich sei, man melde sich bei mir, sobald Herr Prf. Kreß wieder aus Kolumbien zurück sei. Ich bin gespannt auf das Gespräch und werde - soweit Herr Prf. Kreß hierin einwilligt - darüber berichten.

Kommentare


Datenschutzerklärung